Menschenjagd der Augsburger Justiz

Im Bayerischen Justizsumpf.....

.....isterium und in der Augsburger Justiz ist nichts heilig, weder Gesetze, noch die Wahrheit. Sie sehen das anhand dieses Skandals:

Der Verein zur Förderung zensurfreier Medien hat eine Belohnung in Höhe von 200 Euro für den Ersten ausgesetzt, der nach Völkerrecht beweist, daß die Schilderungen über die deutsche Rechtslage in der Strafanzeige von Herrn Putzhammer unrichtig sind und diese mittels Unterlagen aufzeigt

Herr Seehofer, nachdem Sie nach außen immer noch den Saubermann darstellen (müssen), wird es endlich Zeit, daß das Volk die Wahrheit erfährt. Bedanken Sie sich bei Ihrer politischen Verfolgungskaste in der Gögginger Straße 101 in Augsburg. Hier werden viele politisch motivierte Verfahren unter einem anderen Deckmantel geführt. Nur soll es eben keiner wissen. Aber dieses Mal haben Sie es zu weit getrieben, man wird eben unvorsichtig und nimmt Unterlagen über liebsame Personen in eine Strafakte, damit alle im Gericht wissen, was der für eine Gefahr für die Politik und Justiz darstellt. Der muß weggeräumt werden, sonst bekommen wir noch ein volksdemokratisches Deutschland nach dem Vorbild der Schweiz. Das darf nicht sein, da verlieren wir ja unsere Gewalt über das Volk.


Wer die nachfolgenden Ausführungen des Herrn Putzhammer bezweifelt, der sollte sich mal diese offizielle Aufzeichnung aus dem deutschen Bundestag ansehen: www.youtube.com/watch Ab der 8. Minute wird es interessant für diesen Fall hier.





























Offenbar wird hier wieder jemand unter Zuhilfenahme der Staatsgewalt zu Unrecht verfolgt, wie die nachfolgenden Unterlagen beweisen werden. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde wie folgt versandt:
Fax wurde erfolgreich versendet:
Empfänger: +4989294044
Seiten: 5
Datum: Sonntag, 26. Januar 2014 um  22:04:57
Notwendig wurde dies, weil das Bayerische Staatsministerium der Justiz und die Augsburger Gerichte hier wissentlich und vorsätzlich den Mitbegründer von bewusst.tv unter Zuhilfenahme eines neutralen Staates in Haft halten. Wir hoffen nicht, daß noch weitere Schritte notwendig werden. Gerne würden wir diese nicht machen müssen. Das hier ist in jedem Fall schon beim Empfänger gelandet, und nunmehr sehen wir es als unsere Pflicht an, die Öffentlichkeit von den ungeheueren Vorgängen zu unterrichten.














Da nun zumindest ein Amtsgericht Bayern nicht existiert, findet sich hier schon mal eine Falschbeurkundung. Zudemhin wurde das Verfahren wegen angeblicher mittelbarer Falschbeurkundung und Urkundenfälschung geführt. Was um alles in der Welt hat in einer Urteilsbegründung dann die vom Angeklagten nicht getätigte Aussage über Filmaufnahmen in einem Gerichtssaal zu suchen? Wie nennt man sowas? Mißbrauch von Gerichtsverhandlungen und Aussageerpressung. Aber es ging im ganzen Verfahren etwa 10 Minuten um die Tat und anderthalb Stunden um die Hintermänner von bewusst.tv und die Ausstattung, sowie den Film über den "angeblichen" Kinderstrich in Augsburg. Wer den Dokumentarspielfilm "Operation Zucker" des Bayerischen Rundfunks kennt, weiß daß die darin getätigten Aussagen der Wahrheit entsprechen. Dem Angeklagten wurde aber wirre Phantasie und Wahnvorstellungen unterstellt.

Und das mitten in einer Gerichtsverhandlung wegen falschen echten Ausweisdokumenten?????

Wie nennt man das nun wirklich?????:

POLITISCHE VERFOLGUNG, Herr Kessler!!!!!!!!!!

und gekränkte Eitelkeit

Wie üblich wurde eine entsprechende Strafanzeige von der Augsburger Justiz, der Frau Doktor Eisenbarth, (kuriert die Leut auf eigene Art, kann machen, daß die Blinden gehn und daß die Lahmen wieder sehn - nur nicht in den eigenen Reihen?) niedergebügelt.


Herr B. hat mit einem Bekannten zusammen, nennen wir in L., die Augsburger Justiz, hier zumindest den Herrn KESSLER, mit einem echten Personalausweis mit den Daten von ihm und dem Paßbild des Herrn L. vorgeführt, weil gegen ihn ein Verfahren wegen Betruges, außerdem wegen Beleidigung falsch geladen, angestrengt wurde durch die Herren Müller, Bollinger und Bürger, ihres Zeichens allesamt Polizisten, wobei sich herausgestellt hat, daß der Betrogene Herr B. selbst war und die wirklichen Betrüger straffrei ausgingen:




Daß der Augsburger Justiz, hier dem vorgeblichen Richter Kessler nichts heilig ist, auch nicht seine eigenen Vorschriften, dürfte spätestens nach der Lektüre der Unterlagen klar sein.

StPO § 22:

Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen,

1. wenn er selbst durch die Straftat verletzt ist;
...

Stattdessen geht er, gut gelernt mit Rechtsbeugung nach dem leider noch anzutreffenden Roland Freislerschen Motto "Recht ist, was nützt", gegen Herrn B. vor, zieht auch noch das neue Verfahren an sich und läßt das nach etwa 2 Wochen faktisch klare Verfahren sich beiordnen und verbindet es mit dem alten Verfahren, in dem er verarscht werden sollte.
Nachdem ja er der Verletzte (verarschte) war, läßt er Herrn B. vom 22.02. bis zum 05.07.2011 in Untersuchungshaft schmoren, eine viel zu überzogene Zeit, die nicht nötig gewesen wäre. Nicht einmal ein Haftgrund hat noch bestanden, weil der Fall bereits nach eben diesen zwei Wochen vollständig geklärt gewesen war und die Fakten abgeschlossen waren. Rechtsbeugung in Verbindung mit Freiheitsberaubung nennt man sowas. Zu Untersuchen gab es in dem Fall nichts mehr, dafür aber nun so langsam gegen die eigentlichen Verbrecher:



Dem noch nicht genug. Folgt der geniale Rechtsbeugungsstreich der vollendeten vorsätzlichen Freiheitsberaubung, da es sich der per Gesetz ausgeschlossene vorgebliche Richter auch noch erdreistet, über die Reststrafaussetzung zur Bewährung zu beschließen. Daß hier etwas nicht stimmen kann, dürfte nunmehr endgültig dem Blindesten auffallen:




Schon komisch, oder? Aber jetzt noch nicht genug, Nun kommen nochmal die zwei Polizisten Müller und Bollinger ins Spiel. Sie wollen nämlich zwei Festplatten beschlagnahmt haben und zwar zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten haben, auf denen sich zu allem Überfluß angeblich Jugendpornographie befunden haben soll. Fragt sich, wer deren Auftraggeber eigentlich ist? Mehr dazu lesen Sie in der Seite über die Machterhaltung (oben)







Interessant, oder? Fragt sich nur, warum die mindestens vom 22.02.2011 bis zum 03.03.2011 in dem Gewahrsam der Polizisten waren, sofern es sie denn überhaupt gegeben hat, was ich ernstlich zu bezweifeln wage. Wie war das denn mit den Max-Strauß-Festplatten? Die verschwanden aus der Asservatenkammer, kann es sein, daß irgendwelche Festplatten aus dem Nichts auftauchten?

Die zweite Frage, die sich stellt, ist, warum kleine und handliche Festplatten mitgenommen wurden, wenn sich noch darüberhinaus zwei Laptops in dem Wohnmobil befunden haben sollen? Achja, nur zwei? Eine finstere Stimme, die Bescheid weiß, sagte zu mir, daß 3 Laptops und ein Asus eee-PC (Netbook) sich im Wohnmobil befanden. Zumindest die Zahl der Computer hätte stimmen sollen, Herr Müller, oder haben Sie da was ....... ver......? Schon dumm, wenn man sich in den Akten selbst verrät. Und die Frau Eisenbarth (kurier die Leut .....), ihres Zeichens Staatsanwältin, lehnt jede Strafanzeige mit der fadenscheinigen Begründung ab, daß es ein Herr Müller oder Herr Bollinger nicht nötig hätten zu lügen, daß sich im Protokoll der Hauptverhandlung  das, (wie jedes 3-jährige Kind weiß) keinerlei Zeugenaussagen protokolliert laut StPO, über eine Aussage oder Lüge des Herrn Müller nichts findet, und mit, man höre und staune kriminalistischen und kriminaltechnischen Methoden kein Verstoß zu ergründen wäre. Ja, Frau Eisenbarth, wenn man blind ein OPFER, wie Herr B. eines geworden ist, verfolgt, warum und aus welchem Grund auch immer, sollte man doch mal besser in die Akten blicken und man sollte LESEN können, da braucht es keine kriminalistischen und kriminaltechnischen Methoden, nur eines klaren Menschenverstandes sollte man sich bedienen können.

Und den Gipfel der Unverschämtheit gibt das Bayerische Staatsministerium der Justiz ab. Der Menschenjagdskandal Gustl Mollath mit siebenjähriger Freiheitsberaubung und Psychiatrisierung ist kaum ansatzweise entschärft, die dienstbeflissene Beate Merk aus der Schußlinie genommen, wirft sich das Bayerische "Staats"ministerium der Justiz unter Merks bausgebackenen Nachfolger eifrig in den nächsten Skandal ähnlicher Güteklasse.
Obwohl ihnen die Straftaten der Augsburger Justiz und der Polizei, wie unschwer auf den Dokumenten zu erkennen ist, bereits seit dem 23.12.2013 bekannt sind, ist bis heute das Auslieferungsbegehren des Bayerischen "Staats"ministeriums der Justiz trotz der rechtsvernichtenden Offenkundigkeiten gegenüber der Schweiz nicht aufgehoben worden.
Herr Minister Bausback, Freiheitsberaubung kann auch durch Unterlassen begangen werden!!! Seit dem 23.12.2013 weiß Herr Bausback bzw. hat dafür die Verantwortung zu übernehmen, dass sein gesamtes Auslieferungsbegehren Schall und Rauch ist, weil die der Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) durch die Augsburger Justiz zugrundegelegten Haftbefehle eben strafbare Menschenjagd darstellen. Beim einen gibt es gar keine zu verbüßende Reststrafe mehr, der andere ist überhaupt erst außer jeder Verhältnismäßigkeit und trotz fehlenden dringenden Tatverdachts und wohl fingierter Straftat, also illegal nur zum Zwecke der Inszenierung einer Auslieferung erlassen worden.
Verleitet die Arroganz der Macht die CSU und ihre Hofschranzen in der Krähenkutte schon wieder zu übelstem Rechtsbruch oder sollten wir in der breiten Masse vielleicht endlich umdenken:
Es gibt nur eine willfährige Justiz, die im vorauseilenden Gehorsam sich auf Zuruf aus gewissen Kreisen für jede Sauerei bis zur Zersetzung (nachzulesen im Stasi-Handbuch) anbiedert (eine terroristische Vereinigung also).

Ähnlich wie bei Gustl Mollath: Weil jemandens Wissen den finsteren Machtstrukturen, die das Land versteckt im Würgegriff halten, gefährlich werden könnte, zettelt Justiz und Politik gegen ihn Menschenjagd an. Was sich der unbeleckte Normalbürger nicht vorstellen kann, ist die tagtägliche Verschwörung der berufenen Kreise gegen Volk und Rechtsstaat.

Wissen Sie, was ein Tag unberechtigte Haft in der Schweiz den Steuerzahler kostet? Nun, seit dem 11.9.2013 bis heute, Stichtag 15.03.2014 sitzt der Herr B. unberechtigt in Haft. Rechnen Sie selbst nach.


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